Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der ER-Personalberatung und dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt). Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung und gelten auf unbestimmte Zeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Mit Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und der ER-Personalberatung gelten diese AGB als in jeder Beziehung anerkannt.

  1. Exklusivität

Die Erteilung eines Suchauftrags erfolgt exklusiv. Alle Kandidaten werden einem einheitlichen Selektionsverfahren unterzogen, unabhängig davon, aus welchen Kanälen die Kandidaten stammen (z.B. Empfehlungen, Direktbewerbungen beim Kunden oder von anderen Personalvermittlern).

  1. Leistungsumfang

Das Honorar für die Personalsuche und -auswahl richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei das Honorar im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wird. Bei Weitergabe an Dritte durch von ER-Personalberatung versandter Unterlagen potentieller Bewerber, erwächst ebenfalls eine Provisionszahlung in Höhe von 20 % des Bruttojahresgehalts. Die Bindungsfrist der Angebote beträgt einen Monat.

  1. Rückzug eines Auftrages

Wird ein Beratungsauftrag – aus welchen Gründen auch immer – z.B. durch Eigentümerentscheidung, Einsparungsmaßnahmen, Umstrukturierung, etc. – durch den Auftraggeber abgebrochen, bestehen bereits fakturierte Teilbeträge zu Recht und werden nicht zurückerstattet.

In jedem Fall eines Abbruchs werden jedoch mindestens 50% des Beratungshonorars als Abschlaghonorar (abzüglich der bereits verrechneten Teilbeträge) zuzüglich eventuell angefallener Inserat-, Reise- und Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt.

  1. Besetzung von zusätzlichen Positionen/Mehrfachbesetzungen

Sollten aus einem Suchauftrag mehrere Besetzungen resultieren, wird jede Folgebesetzung mit 70 % des vereinbarten Beratungshonorars fakturiert. Handelt es sich bei der Folgebesetzung um ein andere Position innerhalb seines Unternehmens oder an Dritte, so wird eine branchenübliche Provision in der Höhe von 25 % des Jahresbruttoeinkommens (pro Kandidat) verrechnet.

  1. Reisekosten

Anfallende Reisekosten der Bewerber oder der ER-Personalberatung, sowie sonstige Auslagen (Bewirtungskosten etc.) sowie allfällige Inseratkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Inseratkosten für das gewählte Medium werden nach dem jeweils gültigen Anzeigentarif berechnet. Garantieleistung ist hierbei jedoch ausdrücklich ausgenommen.

  1. Garantie

Für die Besetzung einer Position bieten wir eine einmalige Garantie von einem Monat, gerechnet ab Arbeitsbeginn. Bei einer Auflösung innerhalb dieses Zeitraums, wir die Position kostenlos nachbesetzt. Es fallen lediglich eventuell notwendige Inserat- bzw. Reise- und Aufenthaltskosten an. Die Garantie gilt nicht bei einer Trennung aus wirtschaftlichen sowie organisatorischen Gründen bzw. wenn Vertragsbedingungen (Gehalt, Urlaub, Arbeitsort, etc.), Vereinbarungen betreffend Arbeitsgebiet oder der Kandidat durch das Verschulden des Arbeitgebers seine Stelle nicht antreten kann.

  1. Haftung

Die Such- und Auswahldienstleistungen durch die ER-Personalberatung ersetzen nicht die eingehende Prüfung der Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von ER-Personalberatung vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. Die ER-Personalberatung lehnt jegliche Verantwortung ab, welche gemachte Aussagen des Kandidaten betreffen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis anvertraut werden.

  1. Datenschutz

ER-Personalberatung verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis absolut vertraulich zu behandeln. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers oder des Kandidaten, werden Informationen weitergeleitet. Sämtliche Unterlagen und Informationen über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, und dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Informationen, welche allgemein zugänglich sind, sind davon ausgeschlossen.  Der Auftraggeber verpflichtet sich Stillschweigen hinsichtlich des Inhalts des Angebots gegenüber jedermann zu wahren.

  1. Einstellung zu späteren Zeitpunkt

Sollte ein Bewerber nach einer durch ER-Personalberatung veranlassten Präsentation abgelehnt werden, verpflichtet sich der Kunde, ihn während einer Frist von 36 Monaten weder selbständig noch unselbständig zu beschäftigen (Freelancing etc.), da sonst das Abschlusshonorar fällig wird.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Salzburg.

Kontakt

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Am Messezentrum 6
5020 Salzburg
+43 662 26 20 30
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